Die
EU-Verordnung Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel schreibt zwar vor, dass es für eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) ausreichend ist, wenn bereits eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.
Für die Produktion von Steirischem Kürbiskernöl mit dieser Herkunftsmarke gibt es in der Steiermark jedoch schon seit November 1998 ein lückenloses Kontrollsystem. Damit ist die Herkunft des Steirischen Kürbiskernöls vollständig nachvollziehbar, und zwar vom Feld über die Erntemengen bis zum Pressen in den Ölmühlen und der Vermarktung.
Gleich wie andere bekannte ggA-Träger, zB Champagner, Prosciutto di Parma, Prosciutto di San Daniele oder griechischer Feta-Käse zählt Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. zu den am besten kontrollierten Spezialitäten in Europa.
Das Kontrollsystem "Steirisches Kürbiskernöl ggA" garantiert:
- gesicherte heimische Herkunft der Kürbiskerne
- Kürbiskernöl in heimischen Olpressen hergestellt
- 100 % reines Kürbiskernöl aus der Erstpressung
Um jeglichen Mißbrauch ausschließen zu können müssen alle Produzenten im Rahmen des Kontrollsystems im Frühjahr eine Anbaumeldung ausfüllen und eine Kopie der Flächennutzungsliste des Mehrfachantrages beilegen. Die
Agrarmarkt Austria ist mit der Flächenüberprüfung bei den Landwirten beauftragt. Im Herbst erfolgt die Meldung der tatsächlichen Erntemenge. Diese Erntemengen werden dann stichprobenartig überprüft. Aufgrund beider Meldungen (Fläche und Erntemenge) werden dem Landwirt "g.g.A.-Gutscheine in kg-Kernen" ausgehändigt. Diese Gutscheine sind mit einer Kontrollnummer vor Nachahmungen geschützt und beinhalten den Namen des Produzenten. Ölmühlen können nur in Besitz dieses Gutscheines kommen, wenn sie in entsprechender Höhe auch
Kürbiskerne von den kontrollierten Landwirten kaufen.
Der Gutschein kann entsprechend einem Umrechnungsfaktor Kerne zu Kürbiskernöl gegen die Banderole mit der fortlaufenden Kontrollnummer bei der Erzeugerorganisation Steirisches Gemüse eingelöst werden. Zusätzlich wird auch die Gebindeeinheit mit der Kontrollnummer eingedruckt, um eine absolute Mengengenauigkeit zu haben. Mittels Pressbuch wird der Ort der Pressung dokumentiert.
Alle Betriebe müssen beim Ölpressen die gepresste Menge an Kürbiskernen eintragen und von der heimischen Ölmühle bestätigen lassen. Die Verbraucher erkennen das europaweit geschützte heimische Kernöl am Zeichen "Steirisches Kürbiskernöl - geschützte geographische Angabe". Jedes Zeichen führt eine individuelle Kontrollnummer, die den Weg der Kürbiskerne vom Feld des Bauern bis hin zum Ladentisch nachvollziehbar macht.
Wenn diese individuelle Kontrollnummer verbunden mit dem Markenzeichen auf der Flasche fehlt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass auch echtes Steirisches Kürbiskernöl im Sinne der oben angeführten Verordnung in der Flasche ist.
Die Oberaufsicht für diese Kontrollen hat die Lebensmittelbehörde des Landes Steiermark.
Bei der strengen EU-Registrierung muss ein genau definierter Herkunftsbezug sowie die geschichtliche Entwicklung dieses Produktes dokumentiert sein. Der Herkunftsschutz ist in der Steiermark ein Thema aber auch europaweit Das zeigen die Bemühungen der Europäischen Union. Massive Informations- und Werbekampagnen für Händler und Verbraucher wurden gestartet, um Regionalprodukte mit Herkunftsschutz zu forcieren.